Teilnahmebedingungen und Hinweise

Wir würden uns freuen, Sie bei einer unserer Veranstaltungen bzw. Freizeiten als Teilnehmer/in begrüßen zu dürfen. Wir haben die Angebote sorgfältig geplant und vorbereitet. Dazu gehören auch die nachstehenden Teilnahmebedingungen, die Inhalt des mit Ihnen abzuschließenden Vertrages werden. Träger der jeweiligen Veranstaltung ist, wenn nicht anders vermerkt, der Forum Wiedenest e.V. Andere Veranstalter sind in der Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich genannt; die von diesen Veranstaltern evtl. vor Vertragsabschluss erklärten Teilnahmebedingungen gehen den nachfolgend genannten Bedingungen des Forum Wiedenest e.V. vor. Die Teilnahmebedingungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a-y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. 

In einigen Fällen haben wir auf geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet, um das Lesen zu vereinfachen. Falls nur die männliche Form von personenbezogenen Hauptwörtern (generisches Maskulinum) gewählt wurde, ist damit keine Herabwürdigung und/oder Diskriminierung von Personen anderen Geschlechts beabsichtigt. Alle Informationen und Angebote auf dieser Webseite/diesem Prospekt gelten stets unabhängig vom Geschlecht, es sei denn, eine Veranstaltung wurde spezifisch für ein Geschlecht konzipiert und ausgeschrieben.

Wer sich anmeldet, erklärt sich als besondere, persönliche Verpflichtung bereit, bewusst an einer christlichen Gemeinschaft teilzunehmen und sich dem jeweiligen Programm anzuschließen. Der vom Veranstalter beauftragte Veranstaltungsleiter ist für den Ablauf der Freizeit verantwortlich und den Teilnehmern gegenüber weisungsberechtigt. Senden Sie bitte Ihre Anmeldung schriftlich oder in Textform vollständig ausgefüllt an uns bzw. an die bei „Anmeldung“ aufgeführte Anschrift. Bei minderjährigen Teilnehmern ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten notwendig, ebenso der Hinweis auf eventuelle gesundheitliche Störungen, die der Veranstaltungsleiter wissen sollte. Falls die Teilnahme an einer besonderen Unternehmung nicht gestattet wird (z. B. Baden, Bergtouren usw.), ist das von den Erziehungsberechtigten auf der Anmeldung anzugeben.

Doppelzimmer an unverheiratete Paare werden nicht vergeben.

Der Teilnehmer ist zur Beachtung der Hinweise verpflichtet, die ihm vom Veranstalter in Form von Sonderprospekten und Info-Briefen zugehen, soweit solche Hinweise nicht zu einer Einschränkung seiner vertraglichen oder gesetzlichen Rechte führen. Grundlage der Angebote sind die Ausschreibung im Prospekt bzw. auf unserer Homepage und ggf. die ergänzenden Informationen des Veranstalters für die jeweilige Veranstaltung bzw. Freizeit.

Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Veranstaltung bzw. der Reiseleistungen, den Preis der Veranstaltung und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen werden nur dann nicht Bestandteil des Vertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich und nachweisbar vereinbart ist. Der Forum Wiedenest e.V. bietet Leistungen an, die nach § 651 a Absatz 2 Satz 1 BGB als „Pauschalreise“ definiert werden, wenn eine Beherbergung (Übernachtung) und eine weitere Leistung zusammentreffen, z. B. ein Programmangebot. Dies gilt jedoch nicht, wenn es sich nur um eine Tagesveranstaltung ohne Übernachtung handelt.

Dem Angemeldeten/Teilnehmer wird ausdrücklich der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung dringend empfohlen.

  1. Mit der Anmeldung bietet der Anmeldende dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an einer Tagesveranstaltung bzw. eine „Pauschalreise“ im Sinne von § 651 a BGB verbindlich an. Hierbei willigt der Teilnehmer in die AGBs ein und bestätigt, die Datenschutzerklärung gelesen und verstanden zu haben. Die Datenschutzerklärung wurde ihm zuvor leicht zugreifbar sowie in klarer und verständlicher Sprache zur Verfügung gestellt. Die notwendige Verarbeitung seiner Daten für die Erfüllung des Vertrages ist Bestandteil des angebotenen Vertrages. Weitere Verarbeitungen, deren Rechtsgrundlagen sowie weitere Informationen sind der jeweils aktuellen Fassung der Datenschutz-Erklärung auf der Webseite zu entnehmen. Der Teilnehmer willigt ein, dass er einverstanden ist, den Jahresprospekt des Veranstalters in den drei Kalenderjahren nach Veranstaltungsteilnahme unaufgefordert auf postalischem Wege zugesandt zu bekommen, es sei denn, er widerspricht der Zusendung ausdrücklich in Textform oder schriftlich.
  2. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form (E-Mail, Internet) vorgenommen werden. Der Teilnehmer hat für alle Vertragsverpflichtungen von anderen Teilnehmern, für die er die Anmeldung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
  3. Ein Vertrag zwischen dem Anmeldenden und dem Veranstalter kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Die Annahme durch den Veranstalter bedarf keiner besonderen Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Veranstalter dem Teilnehmer eine Veranstaltungsbestätigung in Textform übersenden. Diese beinhaltet auch (weiterführende) Informationen zum Datenschutz. Ein Insolvenzsicherungsschein wird dem Teilnehmer mit der Anmeldebestätigung zugesandt, wenn eine Vorausbezahlung oder Anzahlung vorgesehen ist und die Veranstaltung länger als 24 Stunden dauert und eine Übernachtung vorsieht. 
  4. Weicht der Inhalt der Anmeldebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das der Veranstalter für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt dann auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt. Die Annahme kann der Teilnehmer ausdrücklich oder durch schlüssige Erklärung, wie z. B. durch Anzahlung, Restzahlung oder Teilnahme an der Veranstaltung, erklären.
  1. Bei einigen Veranstaltungen werden Anzahlungen fällig. Dies wird im Prospekt oder im Laufe des Anmeldeverfahrens erklärt und ist Teil des Vertrages. Die Anzahlung bzw. Anmeldegebühr soll stets auf das in der Rechnung angegebene Konto unter Nennung der Rechnungsnummer überwiesen werden. Die Anzahlung/Anmeldegebühr wird voll auf den Preis der Veranstaltung angerechnet. Bitte verwenden Sie für Überweisungen keine Zahlscheine, die der Zeitschrift „Offene Türen“ beigefügt werden und nur für Spenden vorgesehen sind.
  2. Die Restzahlung auf den Preis der Veranstaltung ist, soweit der Insolvenzsicherungsschein ausgehändigt ist und nichts anderes im Einzelfall vereinbart wurde, 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Veranstaltung durchgeführt wird. Die Restzahlung muss unaufgefordert rechtzeitig beim Veranstalter eingegangen sein. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift auf dem Konto des Veranstalters.
  3. Bei kurzfristigen Anmeldungen kürzer als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung ist der Gesamtpreis unverzüglich nach Erhalt des Insolvenzsicherungsscheines fällig und an den Veranstalter zu entrichten.
  4. Eine Nichtleistung von Anzahlung/Anmeldegebühr und/oder der Restzahlung lässt keinen Rückschluss auf die Wirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages zwischen Teilnehmer und Veranstalter zu. Soweit der Veranstalter zur Erbringung der Leistung bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Zahlung des Preises kein Anspruch auf die Teilnahme. Hiervon ausgenommen sind gesetzliche oder vertragliche Zurückbehaltungsrechte des Teilnehmers.
  5. Ist der Veranstaltungspreis trotz Fälligkeit und einer vom Veranstalter gesetzten Frist nicht gezahlt, so kann der Veranstalter die Teilnahme des säumigen Teilnehmers ablehnen und ihn mit Rücktrittskosten nach der folgenden Ziffer belasten.
  6. Für die Verwendung der Paypal-Zahlweise gilt die Paypal-Nutzungsrichtlinie.
  7. Die Rechnung wird dem Teilnehmer im PDF-Format per Email zugestellt.

 

  1. Der Teilnehmer kann bis zum Beginn der Veranstaltung jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Dem Teilnehmer wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Wir weisen darauf hin, dass ein Nichterscheinen zur Veranstaltung ohne ausdrückliche schriftliche Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt im o.g. Sinne gilt, sondern der Teilnehmer in diesem Fall zur Bezahlung des vollen Gesamtpreises verpflichtet ist.
  2. Für den Fall des Rücktritts durch den Teilnehmer stehen dem Veranstalter unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und möglicher anderweitiger Verwendung der Leistungen pauschale Entschädigungen zu.
  3. Als pauschale Entschädigungen sind folgende Sätze maßgeblich:
    • Bei langfristigen Annullierungen bis 45 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 25,00 € bei mehrtägigen Veranstaltungen und 15,00 € bei eintägigen Veranstaltungen pro Person berechnet.
    • Bei kurzfristigen Annullierungen gelten pro Person nachfolgende Gebührensätze:
      1. Für alle Veranstaltungen, die mindestens eine Übernachtung außerhalb des Forum Wiedenest e.V. vorsehen, ausgenommen Flugreisen und PFIJUKO:
        • 44. - 31. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 10% des Veranstaltungspreises
        • 30. - 21. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 30% des Veranstaltungspreises
        • 20. - 11. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 40% des Veranstaltungspreises
        • 10. - 2. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 60% des Veranstaltungspreises
        • vom Tag vor dem Veranstaltungsbeginn und bei Nichtantritt: 80% des Veranstaltungspreises.
        • Die Mindestgebühr ist jeweils 25 € pro Person (Stornogebühr).
        • Für Flugreisen gelten gesonderte Gebührensätze, die vor Abschluss des Vertrages dem Teilnehmer bekanntgegeben werden.
      2.  Für alle Veranstaltungen, die auf dem Gelände des Forum Wiedenest e.V. stattfinden:

        • 30. - 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 10 % des Veranstaltungspreises,
        • 13. Tag vor Veranstaltungsbeginn bis Tag des Veranstaltungsbeginns: 25 % des Veranstaltungspreises.
        • Die Mindestgebühr ist jeweils 25 € bei mehrtägigen Veranstaltungen und 15,00 € bei eintägigen Veranstaltungen pro Person (Stornogebühr).
      3.  Für alle Veranstaltungen, bei denen ausdrücklich die Teilnehmerzahl beschränkt ist, gelten die unter Buchstabe A genannten Rücktrittsgebühren, unabhängig davon, ob sie auf dem Gelände des Forum Wiedenest e.V. oder außerhalb stattfinden.

      4.  Für die Pfingstjugendkonferenz (PFIJUKO):

        • ab 01.02.: 25% des Veranstaltungspreises
        • ab 29.04.: 50% des Veranstaltungspreises
        • ab 27.05.: 75% des Veranstaltungspreises
  4. Dem Angemeldeten/Teilnehmer ist es gestattet, geltend zu machen, dass dem Veranstalter tatsächlich keine oder geringere Kosten als die vorstehend genannte Gebührenpauschale entstanden sind. Der Veranstalter berechnet dann die Entschädigung durch den Preis laut Prospekt abzüglich gewöhnlich ersparter Aufwendungen und möglicher anderweitiger Verwendung der Leistungen. Die Stornogebühr von 25 € bzw. 15 € (laut o.g. Differenzierung) ist für die Verwaltungsaufwendungen in jedem Fall fällig.
  5. Ein Rechtsanspruch auf Änderungen hinsichtlich des Veranstaltungstermins, der Veranstaltungsart, der Unterkunft oder der Verpflegungsart (Umbuchung) besteht nicht. Werden auf Wunsch des Teilnehmers nach Vertragsschluss Umbuchungen vorgenommen, so erhebt der Veranstalter bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung ein Umbuchungsentgelt von 20 % des ursprünglich gebuchten Veranstaltungspreises, jedoch maximal 25 € je Änderungsvorgang. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Die vorstehenden Sätze dieses Absatzes gelten nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringe Kosten verursachen.
  6. Sollte der Angemeldete/Teilnehmer die Veranstaltung nicht besuchen können, besteht die Möglichkeit, bis zum Beginn der Veranstaltung eine Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Der Angemeldete/Teilnehmer hat die Ersatzperson dem Veranstalter zuvor mitzuteilen. Der Veranstalter behält sich vor, diese Person abzulehnen, sofern sie den besonderen Erfordernissen der Veranstaltung nicht entspricht, ihre Einbeziehung aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprüngliche Angemeldete/Teilnehmer haften gegenüber dem Veranstalter für den fälligen Preis als Gesamtschuldner, ebenso für sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. Die für die Anmeldung einer Ersatzperson in jedem Fall fällige Umbuchungsgebühr beträgt 20 % des ursprünglich gebuchten Veranstaltungspreises, jedoch maximal 25 € pro Ersatzperson. Für die Pfingstjugendkonferenz (PFIJUKO) wird keine Umbuchungsgebühr erhoben.
  7. Da wir ein spendenfinanziertes Werk sind, bitten wir um Verständnis, dass wir nicht für Verluste aufkommen können, die uns entstehen, wenn zu Veranstaltungen Angemeldete infolge einer Erkrankung oder behördlich angeordneten Quarantäne an Veranstaltungen nicht teilnehmen können. Es gelten auch hier die oben angegebenen Stornobedingungen. Wir empfehlen allen, die dieses Risiko ausschließen wollen, eine Rücktrittsversicherung abzuschließen.

Nimmt der Teilnehmer einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise von einer Freizeit/Veranstaltung oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Veranstalter um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um eine unerhebliche Leistung handelt oder wenn einer Erstattung rechtliche oder behördliche Regelungen entgegenstehen.

Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:

  1. Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die örtlich zuständige Leitung des Veranstalters ist in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte des Veranstalters wahrzunehmen. Kündigt der Veranstalter aus einem solchen Grund, so behält er den Anspruch auf den vereinbarten Preis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
  2. Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten, wenn in der Ausschreibung für die entsprechende Veranstaltung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Wird die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten des Veranstalters unzumutbar, weil die Anmeldungszahl für die Veranstaltung so gering ist, dass im Falle der Durchführung der Veranstaltung die entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Veranstaltung, bedeuten würde, erhält der Angemeldete/Teilnehmer den eingezahlten Preis einschließlich evtl. Anzahlung umgehend zurück. 
  3. Bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn: Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten des Veranstalters unzumutbar wird, weil die Anmeldungszahl für die Veranstaltung so gering ist, dass im Falle der Durchführung der Veranstaltung die entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Veranstaltung, bedeuten würde oder andere wesentliche, unerwartete Gründe den Rücktritt rechtfertigen. Der Angemeldete/Teilnehmer erhält in diesem Fall den eingezahlten Preis einschließlich evtl. Anzahlung umgehend zurück.
    Ein Rücktrittsrecht besteht zu diesem Zeitpunkt jedoch nur, wenn der Veranstalter die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z. B. keine Kalkulationsfehler) und er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist.

Wir sichern den Angemeldeten/Teilnehmern eine gewissenhafte Vorbereitung aller Veranstaltungen und Reisen und die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen zu. 

Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Preis der Veranstaltung beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt. 

Für Reisen ins Ausland gilt: Der Veranstalter wird den Teilnehmer über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. 

Der Teilnehmer ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Teilnehmers. Dies gilt nicht, wenn der Veranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 

Der Veranstalter haftet nicht für die im Ausland ggf. entstandenen Krankheitskosten. Er empfiehlt den Teilnehmern den Abschluss einer Auslandsreise-Krankheitskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.

Gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 524/2013: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zu Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter www.ec.europa.eu/consumers/odr/ finden können. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren (Streitbeilegungsverfahren) teilzunehmen. Die für uns zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist: Zentrum für Schlichtung e.V., Bahnhofsplatz 3, 77694 Kehl.

 

Teilnahmebedingungen für das K5-Leitertraining

Für das K5-Leitertraining gelten gesonderte Teilnahmebedingungen und eine gesonderte Datenschutzerklärung, die Sie auf wiedenest.de/k5-agb finden.